Teilnahme-bedingungen

Mit der Registrierung auf www.miss50plus.de willigt MISS der Nutzung und Verwertung der eigenen personenbezogenen Daten durch MGC und Partner ein. Weiter gilt Folgendes:

§1

MISS versichert ausdrücklich, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, unter genannter Anschrift als 1. Wohnsitz gemeldet ist, über 50 Jahre alt ist und von ihr keine sichtbaren Nacktaufnahmen öffentlich ersichtlich sind.

MISS verpflichtet sich, niemanden in der Öffentlichkeit oder sonst in sozialen Medien wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen einer Behinderung herabsetzend zu behandeln oder zu bezeichnen. MISSversichert, auch vor Beginn der Amtszeit mit einem solchen Verhalten nicht in Erscheinung getreten zu sein.

§2

Miss überlässt MGC Daten (personenbezogen sowie Bildmaterial), die MGC, der allgemeinen Datenschutzbestimmungen entsprechend, uneingeschränkt nutzen kann. Von dem bereits bestehenden sowie in Zukunft entstehenden Bildmaterial tritt MISS alle Rechte an MGC ab und hat keinen Anspruch auf eine Vergütung. MISS erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihr gemachten Bilder durch MGC in jeder Art und Weise, zeitlich unbeschränkt, ganz oder teilweise, auch für Werbezwecke jeder Art, genutzt werden dürfen. Außerdem hat MGC das Recht, die Fotos zu verändern und zu bearbeiten. Insbesondere darf MGC und deren Partner & Medien die Fotos in Social Media und im Internet speziell auf www.miss50plus.de und deren Partnerseiten zeitlich und räumlich unbeschränkt öffentlich zugänglich zu machen. Die Zustimmung von MISS ist zeitlich unbeschränkt. Eine Vergütung für die Nutzung der Fotos oder Videos ist nicht vereinbart. MISS ist bekannt, dass die Fotos und Videos bei Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. MISS versichert, dass sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Foto- und Persönlichkeitsrechte an den eingesandten Fotos von MISS bei MISS liegen und räumt MGC und deren Partner alle Nutzungsrechte zur Veröffentlichung – inklusive des Bildbearbeitungsrechts – unentgeltlich ein. Sollte sich herausstellen, dass MISS entgegen der vorstehenden Versicherung nicht uneingeschränkt die Rechte an den von ihr eingesandten Lichtbildern innehat und sollten aus diesem Grunde von dritter Seite Ansprüche gegen MGC geltend gemacht werden, ist MISS verpflichtet, MGC von jedweder Inanspruchnahme freizustellen und etwaige Kosten der Abwehr der Inanspruchnahme zu erstatten. Es werden Foto- und Videoproduktionen, Challenges und mehr für MGC und Partner durchgeführt. Die Produktionen werden im In- und Ausland hergestellt. MISS reist auf eigene Verantwortung mit und MISS hat sich in dieser Zeit an die Regeln/Anweisungen von MGC zu richten. MGC kann die Daten (Telefonnummer, Mailadresse, etc) von MISS an die Partner von MGC ohne vorherige Abstimmung weitergeben.

§3

MISS erklärt, dass sie während an keiner anderen Wahl bei Konkurrenzunternehmen von MGC teilnehmen wird und mit keinem anderen Unternehmen, Firma o. ä. die in irgendeiner Konkurrenz zu den Wahlen und Sponsoren von MGC stehen, zu arbeiten. MISS erklärt ausdrücklich, dass sie keinen Managementvertrag unterschrieben hat und auch keinen während der Laufzeit ihrer Teilnahme bei MGC anderweitig unterschreiben wird.

§4

MGC übernimmt bei Einzug als Finalistin das Management für MISS hinsichtlich aller Aufträge sowie sonstiger Einsätze (insbesondere Influencer-Management, TV-Auftritte und mehr). Sollte MISS selbst Einsätze, die in Zusammenhang mit dem Titel oder Schärpe oder auch nicht unmittelbar erkenntlich, aber aus dem gesteigerten öffentlichen Interesse heraus stehen, angeboten bekommen, so hat MISS unmittelbar alleAngebote zwecks Bearbeitung an MGC weiterzuleiten, um MISS qualitativ und erfolgreich in den Medien (On- und Offline) zu platzieren. MISS verpflichtet sich, ihre Aktivitäten auf Social Media generell mit MGC abzusprechen sowie die von MGC vorgegebenen Hashtags und Verlinkungen auf ihren Social Media-Kanälen nach Wunsch der MGC zu integrieren. Eine separate Vereinbarung folgt.

§5

MISS verpflichtet sich ferner, in ihrem öffentlichen Auftreten stets den guten Ruf des Titels einer MISS und die Belange von MGC zu wahren und alles zu unterlassen, was den Titel und den Ruf von MGC zu schädigen geeignet ist. Insbesondere hat MISS über aller Internas betreffend MGC in der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren.

§6

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen nach den vorherigen Paragraphen nicht vorliegen oder sollte MISS der obliegenden Verpflichtungen zuwiderhandeln, ist MGC berechtigt, MISS zu disqualifizieren. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall, dass für MGC die weitere Zusammenarbeit aus wichtigem Grund unzumutbar wird.

§7

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine den Sinngehalt annähernde gleiche oder vergleichbare wirksame Regelung zu vereinbaren.

§8

Miss erkennt alle Inhalte der Teilnahmebedingungen mit Absendung der Registrierung an, die damit rechtskräftig wird.